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Beitragsordnung

Auf der Mitgliederversammlung vom 28.10.2021 wurde die aktuelle Beitragsordung für den Tierschutzverein Speyer u.U. e.V. beschlossen.

Diese Beitragsordung kann als PDF gelesen und heruntergeladen werden.


 

Beitragsordnung des Tierschutzverein Speyer u.U. e.V.

gültig ab 28.10.2021

 



Auf der Grundlage von § 5 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.




1. Der Jahresbeitrag wurde von der Mitgliederversammlung auf 25,00 € festgesetzt.


2. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 30. April eines jeden Jahres ohne besondere

Aufforderung fällig.


3. Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge durch

Vorstandsbeschluss auf Antrag gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.


4. Jugendmitglieder sowie Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


5. Die Höhe des Jahresbeitrages von juristischen Personen (z.B. Vereine, Stiftungen,

etc.) sowie Körperschaften (z.B. Gemeinden, etc.) setzt der Vorstand im Einvernehmen mit diesen fest.


6. Alle vorherigen Beitragsordnungen verlieren zum Datum der Beschlussfassung

dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit.


7. Der Jahresbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung überprüft.




Protokollierter Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.10.2021



Der Vorstand