Über uns
Das Tierheim Speyer
Erfahren Sie im Folgenden alles über das Tierheim Speyer, sowie den Tierschutzverein und dessen Arbeit.

Tierschutzvereins Speyer u. Umgebung e.V.
Über den Tierschutzverein
Der Tierschutzverein Speyer ist Träger des Tierheims. Die Mitarbeitenden des Tierheims sind von diesem angestellt und kümmern sich in erster Linie um alle Belange der Tiere. Dies betrifft zum einen die täglichen Aufgaben wie die Gabe von Futter und Wasser, Spaziergänge als auch das Reinigen der Unterkunft und des Freigeländes. Neben den verwaltungstechnischen Angelegenheiten gehören auch Arztbesuche und Medikamentengabe zu deren Aufgabenbereich.
Der Tierschutzverein führt die Geschäfte des Tierheims im administrativen Bereich. Er ist damit betraut die technischen Anlagen zu warten und zu pflegen, Umbaumaßnahmen zu planen, zu organisieren und umzusetzen. Hierzu gehört auch die Pflege der Außenanlagen mit Hecken- oder Rasenschnitt, das Säubern der Wege und Flächen, aber auch die Vorbereitungen zu unserem Sommerfest oder Weihnachtsbasar.
Vereinschronik
Erfahren Sie mehr über den Tierschutzverein Speyer u.U. e.V. in unserer Vereinschronik.
Vorstand
Das Aufgabengebiet des Gesamtvorstandes umfasst die Verwaltung und Führung des Vereins und des angegliederten Tierheims.

Einblicke
Das Tierheimgelände
Werfen Sie in unserer Galerie einen Blick in unsere Räumlichkeiten und die Außenanlage. Ebenfalls finden Sie hier Bilder unserer Freigänger, die sich jeden Tag rund ums Tierheim tummeln.


Sie möchten das Tierheim und/oder den Tierschutzverein ehrenamtlich unterstützen oder spenden?
Wir sind für jede Hilfe dankbar! Sachspenden können in der dafür aufgestellten Gitterbox am Tierheimeingang abgegeben werden. Das Tierheimpersonal kontrolliert diese mehrmals täglich.

Unsere Mission:
„Tierschutz mit Herz und Verstand seit 1956!“
Vorstand
Der Vereinsvorstand
Das Aufgabengebiet des Gesamtvorstandes umfasst die Verwaltung und Führung des Vereins und des angegliederten Tierheims. Die Vorstandsmitglieder und Beisitzer führen ihre Ämter ehrenamtlich aus und werden in diese für die Dauer von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
Alle Vorstandsmitglieder und Beisitzer kommen aus verschiedenen beruflichen Branchen und bringen verschiedene Erfahrungen mit, welche sie als Expertenwissen ideal zur Entscheidungsfindung und/oder Projektumsetzung einbringen können. Zudem hat jede/r Einzelne gewisse Zuständigkeitsbereiche, die er/sie administrativ betreut. Trotzdem findet diesbezüglich ein regelmäßiger Informationsaustausch statt um somit möglichst optimale Ergebnisse zugunsten der Tiere zu erreichen.
Falls Sie Fragen, Wünsche, Anregungen oder Gesprächsbedarf mit dem Vorstand haben, können Sie gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular stellen.
Vorstandsmitglieder
1. Vorsitz: Uwe Grimm
2. Vorsitz: Regine Jahner-Reinhard
Schatzmeister: Klaus Baumert
Schriftführung: Lukas Muhr
Beisitzer
Elisabeth (Lis) Kraus
Harald Köhler
Tobias Bummel
Kassenprüfer
Elke Klee
Yannik Lumpp

Beitragsordnung
Beitragsordnung des Tierschutzverein Speyer u.U. e.V.
gültig ab 28.10.2021
Auf der Mitgliederversammlung vom 28.10.2021 wurde die aktuelle Beitragsordung für den Tierschutzverein Speyer u.U. e.V. beschlossen.
Diese Beitragsordung kann als PDF gelesen und heruntergeladen werden.
Auf der Grundlage von § 5 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
1. Der Jahresbeitrag wurde von der Mitgliederversammlung auf 25,00 € festgesetzt.
2. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 30. April eines jeden Jahres ohne besondere Aufforderung fällig.
3. Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge durch
Vorstandsbeschluss auf Antrag gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.
4. Jugendmitglieder sowie Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
5. Die Höhe des Jahresbeitrages von juristischen Personen (z.B. Vereine, Stiftungen,
etc.) sowie Körperschaften (z.B. Gemeinden, etc.) setzt der Vorstand im Einvernehmen mit diesen fest.
6. Alle vorherigen Beitragsordnungen verlieren zum Datum der Beschlussfassung dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit.
7. Der Jahresbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung überprüft.
Protokollierter Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.10.2021
Der Vorstand